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Egal ob Wohnungs-, Haus- oder Geschäftsauflösung, wir räumen Ihr gesamtes Objekt und kümmern uns natürlich auch um den Abtransport und die ordnungsmäßige Entsorgung aller Materialien. Schädliche Bestandteile aus Asbest sind ausgeschlossen und werden von uns nicht entsorgt. Das Objekt wird anschließend besenrein oder vollgereinigt übergeben.
Wiederverwertbares geben wir zur Weiterverwendung, soweit sinnvoll, an gemeinnützige Organisationen weiter.
Um die Kosten zu kalkulieren ist ein Vor-Ort Termin erforderlich. Eine Besichtigung ist im Umkreis von 45 Km kostenlos und unverbindlich.
bundesrechtliche regelung
Sammler und Beförderer von Abfällen benötigen eine Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder müssen eine Anzeige nach § 53 KrWG vornehmen. Wir verfügen über eine Anzeige nach § 53 KrWG.
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